Flugplatz-Reglement

Allgemein

Jeder Benützer ist verpflichtet, sich im Sinne eines geregelten Flugbetriebes an folgende Punkte zu halten. Der Einfachheit halber wird im Text nur die männliche Form verwendet, unsere

Damen sind aber gleichermassen angesprochen!

Die Piloten haben sich so zu verhalten, dass weder Personen noch Gegenstände gefährdet werden. Sicherheit ist oberstes Gebot.

Das Vereinsgelände ist in ordentlichem Zustand zu erhalten. Beim Verlassen des Platzes ist auf absolute Sauberkeit zu achten. Jeder Abfall (auch Zigarettenkippen) ist zu entfernen. Die Kameradschaft untereinander gebietet es, nicht dem Letzten am Platz das Aufräumen zu überlassen.

Wichtige Information

Werter Besucher/in, liebe Vereinsmitglieder. Wir haben euch hier wichtige Unterlagen für eure Kenntnisnahme zusammen gestellt. Diese Dokumente bilden die Grundlage für unseren Verein. Einmal unsere Statuten und die «Saftey-Regeln» für einen sicheren Modellflug. Damit wir noch lange an unserem Hobby Freude haben dürfen.

Bitte folge dem Link, um unsere Sicherheitsregeln
zu beachten und zu befolgen.

Safety Kompendium

Bitte folge dem Link, um Einsicht unsere Satatuten zu bekommen. Du findest dort wichtigen Informationen Rund um die MGW.

Statuten der MGW

Flugbetrieb

Es darf ausschliesslich mit Elektromodellen (mit elektrisch angetriebenen Modellen) geflogen werden. Das Fluggelände befinde sich nach Lärmschutzverordnung in der Empfindlichkeitsstufe III, die Einhaltung wird durch Stichproben überwacht und Dokumentiert.

Helikopter und Impellermodelle dürfen ebenfalls nur elektrisch betrieben werden. Das gleichzeitige Fliegen von Flächenmodellen und Helikoptern muss gegenseitig abgesprochen werden, so auch der Betrieb von Hochstartseilen und Flitschen für, Segelflugmodelle.

Aufstieg

Der Aufstieg des Flugmodells ist nur von der ausgewiesenen Start- und Landebahn zulässig, die Piste darf nur in Längsrichtung (Startrichtung) überflogen werden.

Die Anzahl fliegender Motorflugmodelle wird nicht beschränkt. Ab 4 gleichzeitig fliegenden Modellen muss auf Platz ein Flugleiter bestimmt werden, welcher die Flugaktivitäten insbesondere Start und Landung Koordiniert. Aktivitäten auf der Piste (Aufstellen eines Modells, Start, Landung oder Bergung eines Modells) muss laut angesagt werden.

  • Die Hauptflugzone ist zwischen dem Bach, Schützenhaus, Strasse und Wohnhäuser
  • Grundsätzlich sind Flugmanöver die auf Personen gerichtet sind zu vermeiden.
  • Knöchel überragendes Gras darf nur in Notfällen (z.B. bei Aussenlandungen) betreten werden.
  • Modelle, dürfen nicht im hohen Gras parkiert, resp. abgelegt werden.
  • Jegliche Trümmer zerschellter Flugzeuge sowie im Flug verlorenen Teile bitte einsammeln. Insb. Akku, darf nicht auf dem Feld liegen bleiben. Bitte den Sicherheitsbeauftragten informieren, wenn dies geschehen sollte. Wir starten eine Bergungsaktion mit einer Drohne!

Preflight Checkliste

Sender
Sender einschalten, wenn 1. Frequenz frei!
Starten
Starten nicht mit unbekanntem Akku-Ladezustand oder technischem Problem!
Erstflug
Flug des Tages: technischer Check!
Vorflugkontrolle
Vor jedem Start eine Vorflugkontrolle!
Fluggelände vertraut
Machen sich mit jedem Fluggelände vertraut!
Vorausdenken
Vorausdenken und auf Notsituationen vorbereitet sein!
Flugtaktik
Pflegen eine sichere Flugtaktik ohne Gefährdung Dritter!
Gesundheit
Fliegen nur, wenn dafür auch wirklich fit! Alkohol gibt's später oder am Stammtisch!
Zuschauer
Machen Zuschauer auf Risiken und korrektes Verhalten aufmerksam!
Versicherung
Sind in jeder Situation und mit jedem Modell korrekt versichert!

Sicherheitsvorschriften

Das Anfliegen von Personen und Tieren sowie das Überfliegen von Personengruppen ist strengstens untersagt. Der Überflug von landwirtschaftlich tätigen Personen innerhalb des per rimeters ist zu vermeiden. Ebenfalls ist auf eine sinnvolle Höhe beim Überflug von weidender Vieh zu achten. Startmanöver und Landevolten sind entsprechend anzupassen.

Die Sperrzonen dürfen nie überflogen werden, siehe Flugzonenplan

durchzuführen, die Sicherheit geht vor safety first»

Vor einem jeden Start ist eine Funktionsprüfung der Fernsteuerung und des Modellflugzeuges

Wer infolge des Genusses alkoholischer Mittel oder Medikamenten oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel, in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeuges gehindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen. Daher besteht für alle aktiv am Luftverkehr teilnehmenden Personen eine 0,0 Promille Regelung auf unserem Modellfluggelände.

Frequenzen

Beim Furthof (Autobahnraststätte Herrliberg, Distanz 1800m) wird je nach Wetterlage aktiv Modellflug betrieben. Diverse Piloten auch aus den umliegenden Vereinen haben sich zur IG-Furthof zusammengeschlossen. Es werden neben der 2,4 GHz Technologie auch Modelle mit 35MHz betrieben. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass in kritischer Nähe zum

Flugplatz (an beliebten Stellen) sogenannte Wildflieger ihr Hobby betreiben.

Diese Umstände haben dazu geführt, dass ausschliesslich die 2,4 GHz Technologie für den Be trieb der Modelle eingesetzt werden darf.

Modellpark

Die Modelle werden entlang des Zufahrtsweges (Südseite Schopf) deponiert.

Parkieren / Zufahrt

Grundsätzlich parken Piloten und Besucher ihre Fahrzeuge auf den öffentlichen Parkplätzen, diese befinden sich beim Schützenhaus. Das Parkieren auf dem Zufahrtsweg zum Schopf ist verboten.

Zuschauer / Passanten

Damit ein möglichst sicherer Betrieb gewährleistet werden kann, ist das Ansprechen des Piloten durch Zuschauer während dem Flug zu unterlassen.

Bei Flugbetrieb soll der Warnpylon auf dem Weg rechts der Piste (Zugang vom Schützenhaus) aufgestellt werden. Dadurch soll verhindert werden dass Passanten unabsichtlich in die Flugzone geraten.

Eltern stellen bitte sicher, dass ihre Kinder sich ebenfalls nur in der Besucherzone oder bei den abgelegten Modellen aufhalten. Dieses gilt auch für mitgebrachte Haustiere.

Modelle sollen nur unter Aufsicht des jeweiligen Besitzers berührt werden.